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Verantwortliche Pflegefachkraft

PDL amb. Dienste/Tagespflegen § 71 SGB XI (VPFK) Verantwortliche Pflegefachkraft

20.08.2018

Die Förderung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und der wirtschaftliche Erfolg von Tagespflegen oder amb. Diensten sind in hohem Maße abhängig von ihren Führungskräften. Als Pflegedienstleitung (PDL) steuern Sie an verantwortlicher Stelle die Qualität und Effizienz der Pflege und Betreuung von Kunden oder Tagesgästen. Sie unterstützen die Entwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beeinflussen entscheidend das Betriebsklima.

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