Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Menschen in Unternehmen
WeGebAU ist ein Programm der Bundesagentur für Arbeit, die Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit geben soll, sich für die Anforderungen in ihren Berufen und Betrieben fachlich weiter zu qualifizieren.
Bei qualifizierten Beschäftigten werden bei über 45-jährigen Mitarbeitern 75%, bei unter 45-jährigen Mitarbeitern 50% der Seminarkosten übernommen, sofern die Unternehmensgröße nicht 250 Personen übersteigt (KMU-Unternehmen).
Wer wird gefördert?
a) geringqualifizierte Arbeitnehmer
- jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder
- Arbeitnehmer mit Berufsabschluss wenn diese darin in den letzten 4 Jahren nicht mehr tätig waren, mindestens 4 Jahre abschlussfremd gearbeitet haben und aktuell im Helferstatus tätig sind
b) ältere Arbeitnehmer
- alle Arbeitnehmer ab 45 Jahre, deren Arbeitgeber maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigen
c) Arbeitnehmer in der Zeitarbeit
- können gefördert werden, wenn die Zeit ohne Arbeitsleistung primär weiterbildungsbedingt ist. Verleihfreie Zeiten können grundsätzlich zur Qualifizierung genutzt werden.
Förderbedingungen
Damit eine Förderung nach dem Programm WeGebAU gewährt wird, müssen u.a. die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
Arbeitnehmer können gefördert werden wenn:
- wen Sie bezugsfrei von SGB II Leistung sind (Bedarfsgemeinschaft beachten)
- Sie mindestens 15h/Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten
- Sie einen Arbeitsvertrag für den gesamten Bildungszeitraum vorweisen
- die Weiterbildung in der üblichen Arbeitszeit liegt
- die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem Sie angehören, durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
- Sie weiterhin unverändert das Arbeitsentgelt beziehen (evtl. kann der Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten).
Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Agentur für Arbeit bietet zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
1. Förderung der Weiterbildungskosten
In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein als verbindliche Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Diesen Gutschein kann er bei einem Weiterbildungsanbieter seiner Wahl einreichen.
Bei Arbeitnehmern in KMU, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss das Unternehmen mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen.
2. Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss
Für die Qualifizierung von gering qualifizierten Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen zu beantragen.
Der Zuschuss gilt für den Zeitraum der Weiterbildung, in dem keine Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die Förderhöhe wird entlang des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen kann die Zuschusshöhe bis zu 50 % betragen.
Nähere Informationen
erhalten Sie von der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder unter www.arbeitsagentur.de.
Aufstiegsfortbildungs- förderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegs-BAföG setzt voraus, dass der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtseinheiten umfasst und mit einer staatlich anerkannten Prüfung abschließt. Darunter fallen auch Weiterbildungen im Rahmen der Pflegeweiterbildung (Pflege- und wohnqualitätsgesetz).
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Alle detaillierteren (und vielfältigen) Informationen befinden sich auf der Seite www.aufstiegs-bafoeg.de
Die Antragsformulare finden Sie online hier: